Amoris laetitia – wie geht es in Deutschland weiter?

Wenn ein „Wiederverheirateter“ in Zukunft zu einem Priester geht und ihn bittet, zur Kommunion zugelassen zu werden, dann wird er in aller Regel die Erlaubnis dazu erhalten; denn welcher Priester möchte wohl als „unbarmherzig“ und „rückständig“ gelten. Wenn der „Wiederverheiratete“ aber ausnahmsweise ein „Nein“ bekommen sollte, wird er zu einem anderen Priester gehen, und der wird ihm dann die gewünschte Erlaubnis geben.

Allerdings wird von dieser Möglichkeit wahrscheinlich nur wenig Gebrauch gemacht werden, weil sich der Wunsch nach Kommunionempfang unter den „Wiederverheirateten“ in Grenzen halten dürfte, und diejenigen, die das wollen, auch schon bisher kommuniziert haben. Wer aber bis jetzt aus Gehorsam gegen die Kirche auf die Kommunion verzichtet hat, wird ihr möglicherweise auch weiterhin fern bleiben, weil er sich für unwürdig hält. Und diese Leute sind m.E. die wahrhaft vom Herrn Gesegneten.