In einem Leserbrief der „Münchner Kirchenzeitung“ hieß es vor einiger Zeit: „Der Papst gilt nach katholischer Lehre nur dann als unfehlbar in Glaubens– und Sittenlehre, wenn er dabei mit der großen Mehrheit der Bischöfe und Glaubenslehrer übereinstimmt.“ Ein Leser der Kirchenzeitung rieb sich verwundert die Augen, als er das las. Er wusste ja, daß diese Entscheidungen des Papstes ausdrücklich nicht der Zustimmung der Kirche bedürfen und daß diese Lehre vom 2. Vatikanischen Konzil erneut bestätigt wurde. Also setzt er sich hin und schreibt einen Leserbrief, der diesen Irrtum korrigiert und auch die entsprechenden Belegstellen anführt. Dann wartet er geduldig Woche für Woche, daß sein Brief abgedruckt wird. Als dies nicht geschieht, fragt er bei der Redaktion an, ob sie bewußt den irrigen Standpunkt über die päpstliche Unfehlbarkeit nicht korrigieren wollten. Dadurch würden die Leser ja in die Irre geführt. Das sei aber für eine Kirchenzeitung, für die letztlich Kardinal Wetter die Verantwortung trage, ein unmöglicher Standpunkt.Erst nachdem er dies zum zweiten Mal angemahnt hatte, erfolgte ein Teilabdruck seiner Leserbriefs. Der erste Teil, in dem der Irrtum über die päpstliche Unfehlbarkeit zurückgewiesen wurde, fehlte. Lediglich die Belegstellen aus dem 2.Vatikanum wurden angeführt, so daß eigentlich niemand mehr recht verstehen konnte, worauf diese Richtigstellung eigentlich Bezug nehmen sollte.Unser Leser hat sich schließlich auch an das zuständige Ordinariat gewandt und angefragt, ob man angesichts der heute weit verbreiteten falschen Glaubenslehren annehmen müsse, daß auch in der Münchner Diözese die Verbreitung von Irrlehren stillschweigend geduldet werde. Da er auf diese Anfrage bis heute keine Antwort erhalten hat, wird man wohl sagen müssen: Keine Antwort ist auch eine Antwort.